E4 23254 HELLA 2ZR 964 169-351 Rückfahrleuchte
Art. Nr.: 2ZR 964 169-351
Rückfahrleuchte
138,98 €
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Für Ein- bzw. Zweifunktionsleuchten in LED-Technik
Für Ein- bzw. Zweifunktionsleuchten in LED-Technik
ohne Blinklichtfunktion
ohne Blinklichtfunktion
Im Zusammenhang mit der geringen Leistungsaufnahme, die
Im Zusammenhang mit der geringen Leistungsaufnahme, die
sich deutlich von einer Glühlampenversion unterscheidet,
sich deutlich von einer Glühlampenversion unterscheidet,
kann es beim Betrieb an verschiedenen Zugfahrzeugen zu
kann es beim Betrieb an verschiedenen Zugfahrzeugen zu
Problemen kommen, weil von einigen Zugfahrzeugen weitere
Problemen kommen, weil von einigen Zugfahrzeugen weitere
Lichtfunktionen detektiert werden.
Lichtfunktionen detektiert werden.
Dies stellt eine Komfortfunktion des Fahrzeugs dar, die
Dies stellt eine Komfortfunktion des Fahrzeugs dar, die
nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und den Fahrer nicht
nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und den Fahrer nicht
von seiner Verpflichtung zur visuellen Kontrolle der
von seiner Verpflichtung zur visuellen Kontrolle der
Beleuchtungseinrichtung befreit.
Beleuchtungseinrichtung befreit.
Auch kann es hier durch die geringen Leistungen
Auch kann es hier durch die geringen Leistungen
zu Fehldiagnosen kommen (Instrumententafel im Fahrerhaus
zu Fehldiagnosen kommen (Instrumententafel im Fahrerhaus
zeigt einen Lampenausfall an, obwohl die Funktion
zeigt einen Lampenausfall an, obwohl die Funktion
gegeben ist).
gegeben ist).
Die Funktionsfähigkeit dieser Lampenausfallkontrollen ist
Die Funktionsfähigkeit dieser Lampenausfallkontrollen ist
ausschließlich durch den Fahrzeughersteller feststellbar.
ausschließlich durch den Fahrzeughersteller feststellbar.
Der Betrieb der LED-Leuchte mit Wechselspannung oder
Der Betrieb der LED-Leuchte mit Wechselspannung oder
getakteter Gleichspannung ist nicht zulässig!
getakteter Gleichspannung ist nicht zulässig!
Die einzelnen Funktionen einer Leuchte dürfen nur mit einer
Die einzelnen Funktionen einer Leuchte dürfen nur mit einer
fahrzeugseitigen Sicherung von max. 3A betrieben werden.
fahrzeugseitigen Sicherung von max. 3A betrieben werden.
Im Falle einer fahrzeugseitigen Strombegrenzung in Höhe der
Im Falle einer fahrzeugseitigen Strombegrenzung in Höhe der
obigen Vorgabe durch das fahrzeugseitige Steuergerät
obigen Vorgabe durch das fahrzeugseitige Steuergerät
kann auf eine zusätzliche Sicherung für die Leuchte
kann auf eine zusätzliche Sicherung für die Leuchte
verzichtet werden.
verzichtet werden.
Für Ein- bzw. Zweifunktionsleuchten in LED-Technik
ohne Blinklichtfunktion
ohne Blinklichtfunktion
Im Zusammenhang mit der geringen Leistungsaufnahme, die
Im Zusammenhang mit der geringen Leistungsaufnahme, die
sich deutlich von einer Glühlampenversion unterscheidet,
sich deutlich von einer Glühlampenversion unterscheidet,
kann es beim Betrieb an verschiedenen Zugfahrzeugen zu
kann es beim Betrieb an verschiedenen Zugfahrzeugen zu
Problemen kommen, weil von einigen Zugfahrzeugen weitere
Problemen kommen, weil von einigen Zugfahrzeugen weitere
Lichtfunktionen detektiert werden.
Lichtfunktionen detektiert werden.
Dies stellt eine Komfortfunktion des Fahrzeugs dar, die
Dies stellt eine Komfortfunktion des Fahrzeugs dar, die
nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und den Fahrer nicht
nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und den Fahrer nicht
von seiner Verpflichtung zur visuellen Kontrolle der
von seiner Verpflichtung zur visuellen Kontrolle der
Beleuchtungseinrichtung befreit.
Beleuchtungseinrichtung befreit.
Auch kann es hier durch die geringen Leistungen
Auch kann es hier durch die geringen Leistungen
zu Fehldiagnosen kommen (Instrumententafel im Fahrerhaus
zu Fehldiagnosen kommen (Instrumententafel im Fahrerhaus
zeigt einen Lampenausfall an, obwohl die Funktion
zeigt einen Lampenausfall an, obwohl die Funktion
gegeben ist).
gegeben ist).
Die Funktionsfähigkeit dieser Lampenausfallkontrollen ist
Die Funktionsfähigkeit dieser Lampenausfallkontrollen ist
ausschließlich durch den Fahrzeughersteller feststellbar.
ausschließlich durch den Fahrzeughersteller feststellbar.
Der Betrieb der LED-Leuchte mit Wechselspannung oder
Der Betrieb der LED-Leuchte mit Wechselspannung oder
getakteter Gleichspannung ist nicht zulässig!
getakteter Gleichspannung ist nicht zulässig!
Die einzelnen Funktionen einer Leuchte dürfen nur mit einer
Die einzelnen Funktionen einer Leuchte dürfen nur mit einer
fahrzeugseitigen Sicherung von max. 3A betrieben werden.
fahrzeugseitigen Sicherung von max. 3A betrieben werden.
Im Falle einer fahrzeugseitigen Strombegrenzung in Höhe der
Im Falle einer fahrzeugseitigen Strombegrenzung in Höhe der
obigen Vorgabe durch das fahrzeugseitige Steuergerät
obigen Vorgabe durch das fahrzeugseitige Steuergerät
kann auf eine zusätzliche Sicherung für die Leuchte
kann auf eine zusätzliche Sicherung für die Leuchte
verzichtet werden.
verzichtet werden.
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Rückfahrleuchte 2ZR 964 169-351 HELLA
- Montageart: Anbau
- Befestigungsart: Zweipunktbefestigung
- Leuchten-Bauart:
LED
- Lampenart: LED
- Spannung [V]:
24
- Einbauposition:
links
- Durchmesser [mm]:
123
- Leuchtefunktion: mit Rückfahrlicht (LED)
- Anzahl der Leuchtefunktionen: 1
- erfüllt ECE-Norm: R23, R10
- Steckerausführung: offene Kabelenden
- Zulassungsart: ADR/GGVS-geprüft
- Kabellänge [mm]: 500
- Lichtscheibenfarbe: glasklar
- Anzahl der LEDs: 37
- Gehäusefarbe: schwarz
- Leistungsaufnahme [W]: 5,0
- Montage/Demontage durch Fachpersonal erforderlich!
- Rückfahrleuchte aus dem HELLA-Katalog
- Produkt-Nr. 2ZR 964 169-351
- Gebrauchsnummern HELLA E4 23254
- Unser Preis: 138,98 €
- Zustand Brandneu
Vergleichbar mit OE-Nummern (nur zum Vergleich)
- ALEXANDER DENNIS 7611001F01
- BMC 58RS175072
- HELLA E4 23254
- KEMPF 34107
- LAMBERET 28392
- MAFI 000,580,0687
- ROSENBAUER 524919
- TAM 22000015
- VAN HOOL 10897456
- VDL 40150406
- VDL 60006235

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