
Autositz für Kinder: Nutzungsregeln
Es liegt in unserer Verantwortung, unsere jüngsten Passagiere und Passagierinnen während der Autofahrt vor Unfallfolgen zu schützen. Ein Auto-Kindersitz ist dabei unerlässlich, da selbst ein geringfügiger Auffahrunfall bei niedriger Geschwindigkeit zu schweren oder gar tödlichen Verletzungen führen kann, wenn Kinder nicht angemessen gesichert sind.
In diesem Beitrag erörtern wir die wesentlichen Vorschriften und Richtlinien für die Nutzung von Kindersitzen, beleuchten, ab wann man keinen Kindersitz mehr braucht und wann der Wechsel zu einer Sitzerhöhung angebracht ist, um stets den optimalen Schutz unserer Kleinsten im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Autokindersitz: Regeln
In Deutschland besteht Kindersitzpflicht, und das schon seit 1993. Studien der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) belegen, dass die Missachtung der Kindersitzpflicht unter Eltern weiter verbreitet ist als das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts.
Dies trifft besonders auf Kinder über sechs Jahre zu: In dieser Altersgruppe waren 15 Prozent ohne geeigneten Kindersitz im Fahrzeug, und 1,5 Prozent fuhren sogar ganz ohne Sicherheitsgurt. Das sind alarmierende Zahlen, daher sollte man sich über die grundlegenden Regeln informieren:
Für Neugeborene gibt es die Auto-Babyschale, die später durch einen Kindersitz ersetzt wird. Eine Sitzerhöhung ist ausreichend, wenn das Kind ein Gewicht von mindestens 15 kg erreicht hat. Die Notwendigkeit, eine Sitzerhöhung zu verwenden, entfällt, sobald das Kind entweder das zwölfte Lebensjahr vollendet hat oder eine Körpergröße von mindestens 1,50 Metern erreicht. Ab wann man ohne Kindersitz fahren darf, verraten wir Ihnen im nächsten Abschnitt.
Bis wann braucht man einen Kindersitz?
Bis wann man einen Kindersitz im Auto braucht? Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt fest, bis zu welchem Alter und welcher Körpergröße Kinder in einem Kindersitz gesichert sein müssen. Kinder, die älter als 12 Jahre sind oder eine Körpergröße von mehr als 1,50 Metern erreicht haben, dürfen ohne Kindersitz im Auto mitfahren, müssen jedoch stets den Sicherheitsgurt anlegen. Diese Vorschriften gelten uneingeschränkt, auch auf kurzen Strecken. Bei Missachtung dieser Regelung riskiert man ein Bußgeld von ca. 30 Euro.
Auswahl der richtigen Rückhalteeinrichtung: Kindersitze nach Nor
Die gesetzlichen Vorgaben für Kindersitz-Normen sind genau definiert. Aktuell sind drei Normen zulässig: UN ECE Reg. 44/03, UN ECE Reg. 44/04 und UN ECE Reg. 129. Ab September 2023 wurde ein Verkaufsverbot für jene Kindersitze, die nach der älteren Norm UN ECE Reg. 44 zertifiziert sind, festgelegt.
Bestehende Lagerbestände dürfen jedoch noch bis September 2024 verkauft werden. Nach diesem Zeitpunkt ist nur der Verkauf von Kindersitzen erlaubt, die der neueren Norm entsprechen. Diese wendet bei der Produktion der Sitze nicht mehr das Gewicht, sondern die Größe des Kindes als Maßstab an.
Ab wann brauchen Kinder keinen Kindersitz mehr?
Babyschale, Kindersitz oder Sitzerhöhung? Tatsächlich besteht für Eltern hier keine freie Wahl. Vielmehr wird die Entscheidung, welche Art von Sitz zu verwenden ist, vom Alter des Kindes bestimmt. Babyschalen sind, wie der Name schon sagt, für Babys gedacht, Kleinkindersitze sind speziell für Kleinkinder konzipiert und Sitzerhöhungen eignen sich für ältere Kinder. Nur ab wann muss die Sitzerhöhung im Auto verwendet werden?
Dies richtet sich nach der spezifischen Prüfnorm, unter der der Kindersitz zugelassen ist. Gemäß der Norm UN ECE Reg. 44 wird ein Mindestgewicht von 15 kg für den Einsatz einer Sitzerhöhung vorausgesetzt. Die neuere Norm UN ECE Reg. 129 legt neben dem Mindestgewicht auch fest, ab welcher Körpergröße eine Sitzerhöhung passend ist.
Spielt das Alter eine Rolle bei der Auswahl des passenden Kindersitzes?
Kindersitze sind altersgerecht konzipiert, um den bestmöglichen Schutz zu bieten. Die Auswahl des Kindersitzes orientiert sich aber in der Regel am Gewicht des Kindes, nicht am Alter. Man unterscheidet nach der Norm UN ECE Reg. 44 fünf Gewichtsklassen:
- Gruppe 0: bis zu 10 kg – Babyschale
- Gruppe 0 plus: bis zu 13 kg – Babyschale
- Gruppe 1: 9 bis 18 kg – Kindersitz
- Gruppe 2: 15 bis 25 kg – Sitzerhöhung
- Gruppe 3: 22 bis 36 kg – Sitzerhöhung
Die Neuregelung nach UN ECE Reg. 129 richtet sich sogar nach Körpergröße:
- Klasse Q 0: 0 bis 60 cm
- Klasse Q 1: 60 bis 75 cm
- Klasse Q 1,5: 75 bis 87 cm
- Kasse Q 3: 87 bis 105 cm
- Klasse Q 6: 105 bis 125 cm
- Klasse Q 10: ab 125 cm
Fazit
Es ist von größter Bedeutung, sich genau darüber zu informieren, wie lange man einen Kindersitz braucht, da Babys und Kleinkinder noch nicht in der Lage sind, sich selbst zu schützen. Die verantwortliche Person muss sich daher gründlich informieren, welches Produkt die höchste Sicherheit gewährleistet. Bei der Auswahl des geeigneten Kindersitzes sollte besonders darauf geachtet werden, dass die spezifischen Sicherheitsnormen erfüllt sind, die das Kind optimal schützen. Geeignete Produkte finden Sie im Sortiment von bewährten Marken wie Maxi-Cosi, aber auch Osann-Kindersitze stellen die Sicherheit Ihres Kindes sicher.
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