Die von uns gelieferten Produkte sind ausschließlich dem bestimmungsgemäßen Gebrauch zuzuführen. Der Einbau darf nur durch geschultes Fachpersonal erfolgen. Produkte werden in der Regel ohne Montageanleitung geliefert.
Herstellerempfehlungen: VW TL 774 F, GM 6277-M, Chrysler MS-9176, Fiat MC 956-16, Ford WSS-M97B44-D, Honda HES D2009-75, Jaguar CMR 8229, Kia MS 591-08, MAN 324 SNF, Mazda MEZ MN 121 D, MB 325.3, Toyota TSK 28016, DAF 74 002
Herstellerempfehlungen: BMW GS 9400, Cummins 85T8-2, Chrysler MS-7170, MB 326.0, MB 326.2, Fiat 9.55523, Iveco 18-1830, Ford ESD-M97B49-A, GM QL 130100, Saab 6901 599, JIC-501, MAN 324 NF, MTU MTL 5048, VW TL-774 C
Spezifikation: ASTM D3306, ASTM D4656, BS 6580, NFR 15-601, JASO M325, JIS K2234, KSM 2142, NATO S-759, SAE J1034
Von uns gelieferte Produkte sind ausnahmslos für die Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung bestimmungsgemäße Verwendung vorgesehen. zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte im Regelfall ohne Verschleißteile unterliegen einem geminderten Montageanleitung geliefert werden. Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Der Einbau darf ausschließlich durch ausgebildetes Kilometerzahl. Fachpersonal erfolgen.
Es besteht keine Gewähr bei ungeeigneter, unsachgemäßer oder Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. bestimmungswidriger Verwendung. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche
bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft.
Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten.
Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen.
Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.