Montage/Demontage durch Fachpersonal erforderlich!
Zustand: Brandneu
Mehr
OEM-Nummern anzeigen
Für Ein- bzw. Zweifunktionsleuchten in LED-Technik ohne Blinklichtfunktion
Im Zusammenhang mit der geringen Leistungsaufnahme, die sich deutlich von einer Glühlampenversion unterscheidet, kann es beim Betrieb an verschiedenen Zugfahrzeugen zu Problemen kommen, weil von einigen Zugfahrzeugen weitere Lichtfunktionen detektiert werden.
Dies stellt eine Komfortfunktion des Fahrzeugs dar, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und den Fahrer nicht von seiner Verpflichtung zur visuellen Kontrolle der Beleuchtungseinrichtung befreit.
Auch kann es hier durch die geringen Leistungen zu Fehldiagnosen kommen (Instrumententafel im Fahrerhaus zeigt einen Lampenausfall an, obwohl die Funktion gegeben ist).
Die Funktionsfähigkeit dieser Lampenausfallkontrollen ist ausschließlich durch den Fahrzeughersteller feststellbar. Der Betrieb der LED-Leuchte mit Wechselspannung oder getakteter Gleichspannung ist nicht zulässig!
Die einzelnen Funktionen einer Leuchte dürfen nur mit einer fahrzeugseitigen Sicherung von max. 3A betrieben werden. Im Falle einer fahrzeugseitigen Strombegrenzung in Höhe der obigen Vorgabe durch das fahrzeugseitige Steuergerät kann auf eine zusätzliche Sicherung für die Leuchte verzichtet werden.
Leuchtefunktion: mit Schlusslicht (LED), mit Bremslicht (LED)
Anzahl der Leuchtefunktionen: 2
Steckerausführung: offene Kabelenden
Zulassungsart: ECE-geprüft
Anzahl der LEDs: 1
Kabellänge [mm]: 2500
Gehäusefarbe: schwarz
Lichtscheibenfarbe: Rot
LED-Lichtfarbe: Rot
Menge: 1
Montage/Demontage durch Fachpersonal erforderlich!
Zustand: Brandneu
Mehr
OEM-Nummern anzeigen
Für Ein- bzw. Zweifunktionsleuchten in LED-Technik ohne Blinklichtfunktion
Im Zusammenhang mit der geringen Leistungsaufnahme, die sich deutlich von einer Glühlampenversion unterscheidet, kann es beim Betrieb an verschiedenen Zugfahrzeugen zu Problemen kommen, weil von einigen Zugfahrzeugen weitere Lichtfunktionen detektiert werden.
Dies stellt eine Komfortfunktion des Fahrzeugs dar, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und den Fahrer nicht von seiner Verpflichtung zur visuellen Kontrolle der Beleuchtungseinrichtung befreit.
Auch kann es hier durch die geringen Leistungen zu Fehldiagnosen kommen (Instrumententafel im Fahrerhaus zeigt einen Lampenausfall an, obwohl die Funktion gegeben ist).
Die Funktionsfähigkeit dieser Lampenausfallkontrollen ist ausschließlich durch den Fahrzeughersteller feststellbar. Der Betrieb der LED-Leuchte mit Wechselspannung oder getakteter Gleichspannung ist nicht zulässig!
Die einzelnen Funktionen einer Leuchte dürfen nur mit einer fahrzeugseitigen Sicherung von max. 3A betrieben werden. Im Falle einer fahrzeugseitigen Strombegrenzung in Höhe der obigen Vorgabe durch das fahrzeugseitige Steuergerät kann auf eine zusätzliche Sicherung für die Leuchte verzichtet werden.
Montage/Demontage durch Fachpersonal erforderlich!
Zustand: Brandneu
Mehr
OEM-Nummern anzeigen
Für Blinkleuchten in LED-Technik mit aktiver Elektronik
Im Zusammenhang mit dieser geringen Leistungsaufnahme, die s ich deutlich von einer Glühlampenversion unterscheidet, kann es beim Betrieb an verschiedenen Zugfahrzeugen zu Probl emen bei der Glühlampenausfallkontrolle kommen. Da die Kontrolle der Blinkleuchten gesetzlich vorgeschrieben ist, empfehlen wir die Leuchte nur in Verbindung mit einem Blinkleuchtensteuergerät "5DS 009 602-..., 5DS 009 552-... o der LED-Blinkgeber 4.. 009 492" zu betreiben. Der Betrieb der Leuchte mit Wechselspannung oder getakteter Gleichspannung ist nicht zulässig! Die einzelnen Funktionen der Leuchte dürfen nur mit einer fa hrzeugseitigen Sicherung von max. 3A betrieben werden.
Montage/Demontage durch Fachpersonal erforderlich!
Zustand: Brandneu
Mehr
OEM-Nummern anzeigen
Für Ein- bzw. Zweifunktionsleuchten in LED-Technik ohne Blinklichtfunktion
Im Zusammenhang mit der geringen Leistungsaufnahme, die sich deutlich von einer Glühlampenversion unterscheidet, kann es beim Betrieb an verschiedenen Zugfahrzeugen zu Problemen kommen, weil von einigen Zugfahrzeugen weitere Lichtfunktionen detektiert werden.
Dies stellt eine Komfortfunktion des Fahrzeugs dar, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und den Fahrer nicht von seiner Verpflichtung zur visuellen Kontrolle der Beleuchtungseinrichtung befreit.
Auch kann es hier durch die geringen Leistungen zu Fehldiagnosen kommen (Instrumententafel im Fahrerhaus zeigt einen Lampenausfall an, obwohl die Funktion gegeben ist).
Die Funktionsfähigkeit dieser Lampenausfallkontrollen ist ausschließlich durch den Fahrzeughersteller feststellbar. Der Betrieb der LED-Leuchte mit Wechselspannung oder getakteter Gleichspannung ist nicht zulässig!
Die einzelnen Funktionen einer Leuchte dürfen nur mit einer fahrzeugseitigen Sicherung von max. 3A betrieben werden. Im Falle einer fahrzeugseitigen Strombegrenzung in Höhe der obigen Vorgabe durch das fahrzeugseitige Steuergerät kann auf eine zusätzliche Sicherung für die Leuchte verzichtet werden.