
Das Warndreieck: Wie Sie es richtig aufstellen und die Strafe, wenn man keins im Auto hat
Unfälle und Pannen können jederzeit und überall passieren. In solchen Situationen ist es wichtig, sich selbst sowie andere Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen zu schützen. Neben der Warnweste in gelber oder grüner Farbe zählt dabei das Warndreieck zu den wichtigsten Hilfsmitteln. Doch wie wird das Dreieck richtig aufgestellt und welche weiteren Pflichten müssen Sie als Autofahrer bzw. Autofahrerin beachten? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.
Ist das Mitführen eines Warndreiecks im Auto Pflicht?
Ja, in Deutschland ist das Mitführen eines Warndreiecks gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt für alle Kraftfahrzeuge, darunter auch Motorräder mit Beiwagen. Das Dreieck muss gut zugänglich im Fahrzeug aufbewahrt werden, damit es im Notfall schnell zur Hand ist. Zusätzlich zum Warndreieck gibt es weitere Sicherheitsausrüstungen, die im Fahrzeug mitgeführt werden sollten, wie zum Beispiel ein Feuerlöscher für das Auto und eine Warnweste.
Wie muss das Warndreieck aussehen?
Ein Kfz-Warndreieck muss sowohl den deutschen als auch den europäischen Normen entsprechen und somit bestimmte Kriterien erfüllen, damit es im Straßenverkehr verwendet werden darf. Es ist in der Regel rot und weiß mit einer reflektierenden Oberfläche, damit es auch bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen gut zu erkennen ist. Es muss stabil und standfest sein, sodass es auch durch Wind oder vorbeifahrende Fahrzeuge nicht umgeworfen wird. Außerdem sollte es sich schnell und einfach aufstellen lassen.
In welchem Abstand zum Fahrzeug sollte das Warndreieck aufgestellt werden?
Entscheidend für die Effektivität des Warndreiecks ist die richtige Entfernung zum Fahrzeug. Diese variiert jedoch je nachdem, wo sich das Pannenauto befindet. Während das Warndreieck innerorts etwa 50 Meter vom Fahrzeug entfernt aufgestellt werden sollte, müssen es außerorts bereits 100 Meter sein. In Abhängigkeit von der erlaubten Höchstgeschwindigkeit muss das Warndreieck auf der Autobahn sogar mindestens 150 bis 400 Meter vor dem Fahrzeug aufgestellt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass nachfolgende Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen rechtzeitig gewarnt werden und entsprechend reagieren können.
Warndreieck richtig aufstellen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Das richtige Aufstellen des Warndreiecks kann Leben retten. Gehen Sie daher im Notfall wie folgt vor:
- Sichern Sie sich selbst und eventuell weitere mitfahrende Personen, indem Sie eine Warnweste anziehen, bevor Sie das Fahrzeug verlassen.
- Bestimmen Sie die erforderliche Entfernung zum Fahrzeug in Abhängig vom Ort des Geschehens (innerorts, außerorts oder Autobahn).
- Klappen Sie das Warndreieck auf und stellen Sie es im richtigen Abstand zu Ihrem Fahrzeug auf. Achten Sie dabei unbedingt darauf, dass es stabil auf einer ebenen Fläche steht und gut zu sehen ist.
- Gehen Sie vorsichtig zum Pannen- bzw. Unfallort zurück und warten Sie in sicherer Entfernung auf Hilfe.
Welche Strafe droht, wenn ich kein Warndreieck aufgestellt habe?
Das Nichtmitführen oder Nichtaufstellen eines Warndreiecks kann teuer werden. Wird bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle festgestellt, dass Sie kein Warndreieck im Auto haben, kann dies mit einer Strafe in Höhe von 15 Euro geahndet werden. Teurer wird es sogar, wenn eine Unfall- oder Pannenstelle nicht vorschriftsmäßig gesichert wird. In diesem Fall wird nach drei unterschiedlichen Situationen unterschieden. Wird kein Warndreieck aufgestellt, ohne dass dadurch andere Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen gefährdet werden, droht ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro. Kommt es dadurch jedoch zu einer Gefährdung, steigt das Bußgeld auf 60 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg. Am teuersten wird es, wenn durch die nicht ordnungsgemäße Sicherung der Unfall- oder Pannenstelle ein Unfall verursacht wird. In diesem Fall müssen Sie nicht nur mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen, sondern müssen oft auch für die resultierenden Schäden die Kosten selbst tragen.
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